• In der Praxis entwickelt jedes Unternehmen sein eigenes Verfahren. Das Gesetz legt nur Eckpunkte fest: So muss der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat und den Werks- oder Betriebsarzt hinzuziehen sowie bei Menschen mit Schwerbehinderung auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Gleichzeitig muss er die betroffene Person über die Ziele des BEM informieren und über Art und Umfang der Daten, die er für das BEM erhoben hat und verwendet.

    In der Regel setzt ein Unternehmen ein Integrations-Team oder einen Fallmanager ein, das den Klärungsprozess steuert. Je nach Betriebsgröße werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebliche Sozialarbeiter hinzugezogen. Geht es um Leistungen zur Teilhabe, Arbeitsplatzgestaltung, Qualifizierung, Unfallschutz oder Ähnliches, dann sucht der Arbeitsgeber zusätzlich externen Rat. Mögliche Ansprechpartner sind Integrationsämter, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder Ärzte und Rehabilitationskliniken. Es gibt verschiedene Dienstleister, die ein BEM für Arbeitgeber entwickeln und umsetzen.

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