Bewährt hat sich ein Schema mit folgenden Schritten:
1. Fehlzeitenanalyse
Die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit werden regelmäßig, idealerweise monatlich, ausgewertet. So wird regelmäßig erkannt, welchen Personen ein BEM angeboten werden muss.
2. Erstkontakt
Arbeitgeber bzw. der oder die BEM-Verantwortliche nehmen Kontakt mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin auf, informieren kurz über das BEM und vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Informationsgespräch.
3. Informationsgespräch
In dem Gespräch erklärt der oder die BEM-Verantwortliche, warum das BEM angeboten wird, wer beteiligt ist und wie das BEM abläuft. Der Mitarbeiter wird über den Datenschutz aufgeklärt. Willigt die betroffene Person in ein BEM ein, beginnt das Verfahren.
4. Fallbesprechung(en)
Im ersten Gespräch geht es um die vorurteilsfreie Besprechung und Klärung der Ursachen und Hintergründe der Arbeitsunfähigkeitszeiten. Für dieses Gespräch ist ein verlässlicher und vertrauensvoller Rahmen besonders wichtig. An diesem ersten Gespräch sollte neben dem Betroffenen und dem BEM-Verantwortlichen höchstens noch ein Vertreter des Betriebsrates teilnehmen, wenn der Betroffene dies wünscht. Weitere Personen, die das BEM unterstützen können, etwa die Führungskraft oder der Betriebsarzt, sollten erst in einem zweiten oder nachfolgenden Gespräch hinzugezogen werden. Auch dafür ist das Einverständnis des Betroffenen notwendig.
5. Maßnahmenumsetzung
Um konkrete Maßnahmen zu entwickeln, sind möglicherweise mehrere Gespräche sinnvoll. Erforderlich ist es jedenfalls in der Regel, den Vorgesetzten bzw. die Führungskraft zu beteiligen. Hilfreich kann im Einzelfall auch die Einbeziehung von entsprechenden Fachleuten und zuständigen Stellen sein. Das können eine Suchtberatung, das Integrationsamt, Rehabilitationsfachleute, Selbsthilfeeinrichtungen, psychosoziale Fachdienste oder andere Experten sein, je nach dem, welches die Ursachen oder Anlässe der Fehlzeiten sind. Gemeinsam mit dem Betroffenen können dann Maßnahmen vereinbart werden, die die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und erneuten Fehlzeiten möglichst vorbeugen. Der BEM-Verantwortliche muss die Umsetzung der Maßnahmen und gegebenenfalls auch die Mitwirkung des Betroffenen koordinieren, überwachen und kontrollieren.
6. Erfolgskontrolle
Die vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert und der Erfolg und die Wirksamkeit werden überprüft. Gegebenenfalls können in einem zweiten Schritt weitere Maßnahmen erforderlich werden. Wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind oder wenn keine weiteren Maßnahmen möglich sind, ist das BEM beendet. Auch dies wird dokumentiert. Von Fall zu Fall verbessert und systematisiert das Unternehmen sein BEM und gewinnt daraus Erkenntnisse für die betriebliche Gesundheitspolitik.